Auflassung oder Auflassungsvormerkung

Was ist eine Auflassung bzw eine Auflassungsvorvermerkung?

Eine Auflassung ist eine vertragliche Einigung zwischen dem alten und dem neuen Eigentümer einer Immobilie, die im Grundbuch in der Abteilung II eingetragen wird.

Es ist eine Absicherung, die dem Käufer den Erwerb und dem Verkäufer den Verkauf einer Immobilie zu den Bedingungen im Kaufvertrag zusichert.

Zwischen dem Antrag auf den Grundbucheintrag und der tatsächlichen Eintragung können mehrere Wochen oder Monate liegen, so daß die Auflassung vorgemerkt wird. Damit sichert der Notar den Platz für die Grundbucheintragung.

>>wichtig für Sie als Verkäufer:

In dieser Zeit können Sie nicht mehr vom Kauf zurücktreten oder z.B. an einen anderen Interessenten verkaufen, der Ihnen mehr Geld für Ihr Haus bietet!

Auch können Sie die Immobilie jetzt nicht mehr mit einer Hypothek belasten.

 >>Wußten Sie schon…

… daß der Begriff „Auflassung“ aus dem Mittelalter stammt? Der Verkäufer sollte für den Käufer Türen und Fenster auflassen, damit er in das Haus hinein kann.

Sobald der Kaufpreis geflossen ist, ist die Auflassungsvormerkung im Grundbuch nicht mehr nötig und wird gelöscht. Der Löschung stimmen Käufer und Verkäufer üblicherweise schon im voraus im notariellen Kaufvertrag zu.

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